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Anmeldung von Covid-19 bedingten Schäden 2021

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In der Wintersession 2020 hat das Parlament CHF 100 Mio. für den Schweizer Sport gesprochen. Im Nachgang wurden weitere CHF 50 Mio. für den Breitensport und die Nachwuchsförderung gutgeheissen. Die Vorarbeiten für das Stabilisierungspaket 2021 für den Triathlonsport wurden von Swiss Triathlon ausgeführt.

 

Swiss Triathlon wird die Organisationen, Clubs und Athleten per Mail informieren. Sollte eine sportartenrelevante Institution keine Mitteilung erhalten haben, kann diese ihre Daten (Name der Organisation, Name der Kontaktperson inklusive Mailadresse und Telefonnummer) an covid@swisstriathlon.ch übermitteln.

 

Die Triathlon Organisationen und Clubs, welche Wettkämpfe zwischen dem 1.1.2021 und 31.4.2021 organisiert oder abgesagt haben, sind dafür verantwortlich, ihren in der Zeitspanne vom 1. Januar bis am 30. April 2021 erlittenen Schaden bis spätestens am 27. Mai 2021 mithilfe des Formulars «Schadenmeldung_COVID-19_2021» (siehe rechts unter Dokumente) anzumelden.

 

Es ist auch möglich, einen Antrag in der ersten Periode zu stellen, falls ein Liquiditätsmangel für die Organisation einer Veranstaltung im Verlauf des Jahres erwartet wird.

 

Es wird empfohlen, vor der Schadenserfassung das Factsheet und das Q&A-Dokument von Swiss Olympic zu lesen. Anträge werden von Swiss Triathlon nur behandelt, wenn die Schadensumme über CHF 500.00 liegt.

 

Nach der Einreichung wird Swiss Triathlon den Antrag und die Strukturrelevanz der jeweiligen Institutionen prüfen. Im Anschluss ist Swiss Triathlon auf rasche Rückmeldungen angewiesen, um das Konzept rechtzeitig bei Swiss Olympic einzureichen.

Dokumente

Photo: Swiss Olympic


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