Für alle Wettkämpfe bis 31.12.2020, in welchen das Swiss Triathlon Reglement gilt, wird es keine Penalty-Boxen geben. Zeitstrafen werden auf die Wettkampfzeit (Zeit des Athleten, in welcher er ohne Addition einer Wettkampfstrafe den Triathlon beendet hat) addiert und wenn durch die Zeitmessung möglich, gesondert ausgewiesen. Diese Massnahme dient dem Schutz der Athleten und Technical Officals.
Dies hat die Technische Kommission von Swiss Triathlon aufgrund der Covid-19 Situation beschlossen